Resolution beschlossen.
RESOLUTION
des Gemeinderates der Gemeinde Überackern vom 25.09.2014 gegen die in Oberösterreich bestehende Ungleichbehandlung von Sonderformen in der Kinderbetreuung
I. Der Gemeinderat spricht sich mit aller Vehemenz gegen die in Oberösterreich bestehende Ungleichbehandlung zwischen Regelkindergärten und den als Sonderform geführten Kinderbetreuungseinrichtungen aus und zeigt folgende sachlich nicht nachvollziehbaren Benachteiligungen von Sonderformen auf:
1) In Oberösterreich gilt der Grundsatz des Gratiskindergartens. Bei näherer Betrachtung der Rechtslage stellt sich jedoch heraus, dass die Beitragsfreiheit nur bedingt Gültigkeit hat. Für Kinderbetreuungseinrichtungen, die als Sonderform geführt werden, können nach § 27 des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes Elternbeiträge eingehoben werden. Am Beispiel der Waldkindergruppe Überackern wird die Gemeindevertretung sogar schriftlich aufgefordert, ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 zwingend Elternbeiträge einzuheben (ausgenommen sind Kinder, für die die Kindergartenpflicht gilt). Den Gratiskindergarten gibt es somit offensichtlich doch nicht für alle. Die bestehende Regelung führt aus unserer Sicht eindeutig zu einer nicht zu duldenden Diskriminierung jener Kinder (bzw. deren Eltern, die die Beiträge bezahlen müssen), die eine Sonderform besuchen.
2) Eine weitere Benachteiligung für Sonderformen (und zwar für die jeweiligen Rechtsträger) besteht darin, dass der Landesbeitrag für die betroffenen Gruppen um 25% gekürzt wird. Diese Regelung sucht man vergeblich im Gesetz, sie beruht auf einem Beschluss der Oö. Landesregierung. Für uns stellt sich die Frage, mit welcher Begründung die politisch Verantwortlichen diese gravierende Schlechterstellung beschlossen haben.
II. Der Gemeinderat der Gemeinde Überackern fordert daher im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes
1. die Beitragsfreiheit auch für Sonderformen sicherzustellen und
2. auch für Gruppen, die in Sonderform geführt werden, den vollen Landesbeitrag zu gewähren.
III. Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Wir sind der Meinung, dass Sonderformen nicht schlechter, sondern zumindest gleich gut wenn nicht sogar nach Prüfung des Einzelfalles besser gefördert werden sollten.
IV. Das bestehende und seit Jahren etablierte Projekt „Waldkindergruppe Überackern“ ist ein Vorzeigeprojekt, welches der Gemeinde enorme Anerkennung sowohl von hochrangigen Politikern als auch von Eltern und Gemeindemandataren anderer Kommunen gebracht hat und das auch schon Nachahmer gefunden hat. Folgt die Gemeinde den wiederholten schriftlichen Aufforderungen der Aufsichtsbehörde, dass ab dem Kindergartenjahr 2015/16 ausnahmslos Elternbeiträge einzuheben sind, wäre das mit großer Wahrscheinlichkeit der Todesstoß für dieses pädagogisch äußerst wertvolle Projekt, weil unter diesen Voraussetzungen speziell finanziell schlechter gestellte Eltern ihre Kinder wohl in beitragsfreie Gruppen schicken würden (oder aus finanziellen Gründen müssten), und dadurch die Mindestbesuchszahl nicht mehr erreicht würde. So kann man ein Projekt natürlich auch zu Fall bringen!
Zitat aus dem Prüfbericht der BH Braunau am Inn über die letzte Gebarungseinschau:
„Umgekehrt ist jedoch zu erwarten, dass ein wesentlicher Teil der Kinder eine andere beitragsfreie Kinderbetreuungseinrichtung besuchen würde, wenn die Waldkindergruppe beitragspflichtig würde. Dies hätte wahrscheinlich ein Unterschreiten der Mindestbesuchszahl und damit ein Ende dieser Sonderform zur Folge.“
In diesem Fall würden 4 Arbeitnehmerinnen (1 Kindergartenpädagogin / -leiterin, 2 Helferinnen und 1 Busbegleitung) ihren Arbeitsplatz verlieren – auch das kostet den Staat Geld!!!
V. Der Gemeinderat der Gemeinde Überackern ruft die verantwortlichen politischen Entscheidungsträger auf, die bestehenden Regelungen zu überdenken und für die Gleichbehandlung von Sonderformen und Regelkindergartengruppen, alterserweiterten Kindergartengruppen, Integrationsgruppen und heilpädagogischen Kindergartengruppen sowie Krabbelstuben einzutreten.
Überackern, am 25.09.2014 Der Bürgermeister:
Patsch Horst eh.
Ergeht an:
alle Mitglieder der Oö. Landesregierung;
Landtagspräsident Viktor Sigl;
alle O.ö. Landtagsfraktionen;
alle Oö. Gemeinden mit der Bitte um Unterstützung